Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – STUDIO navie
​1. Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen
STUDIO navie – Natalie Sophie Föger, Griesackerweg 10, 6423 Mötz, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmerin“)
und deren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
Die AGB sind jederzeit auf der Website www.studionavie.com abrufbar.
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2. Geltungsbereich
a) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
b) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen STUDIO navie und dem Kunden.
c) Mit Auftragserteilung gelten die AGB als anerkannt.
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3. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
a) Angebote von STUDIO navie sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit schriftlicher Bestätigung oder durch die Leistungserbringung zustande.
b) Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelangebot festgelegt.
c) STUDIO navie bietet folgende Leistungen an:
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Grundrissanalyse („STUDIO Check“)
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Grundrissoptimierung und Interior-Konzept („STUDIO Konzept“)
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Begleitung während der Bauphase („STUDIO Begleitung“)
Diese Leistungen umfassen gestalterische und funktionale Planungs- und Beratungstätigkeiten, keine baubehördliche oder statische Planung im Sinne eines befugten Ziviltechnikers oder Architekten.
d) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4. Leistungserbringung und Termine
a) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Fachkenntnis.
b) Angegebene Termine und Fristen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
c) Verzögerungen, die durch unvollständige Unterlagen oder fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern die Lieferfristen entsprechend.
d) Entsteht dadurch ein Mehraufwand, kann dieser nach tatsächlichem Zeitaufwand verrechnet werden.
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5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
a) Alle Preise verstehen sich in Euro, gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit (Kleinunternehmerregelung).
b) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Pauschalpreis bzw. nach den aktuellen Stundensätzen der Auftragnehmerin.
c) Soweit nicht anders vereinbart, sind 40 % Anzahlung bei Beauftragung und der Restbetrag bei Lieferung der Unterlagen fällig.
d) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist STUDIO navie berechtigt, die Arbeit bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
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6. Mitwirkungspflichten des Kunden
a) Der Kunde stellt STUDIO navie alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen (z. B. aktuelle Grundrisse, Maßangaben, Fotos) rechtzeitig zur Verfügung.
b) Änderungen, Sonderwünsche oder zusätzliche Leistungen nach Beginn der Bearbeitung können gesondert verrechnet werden.
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7. Nutzungsrechte
a) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Unterlagen und Plänen für den vereinbarten Zweck.
b) Eine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ohne Zustimmung der Auftragnehmerin ist nicht gestattet.
c) STUDIO navie behält sich das Recht vor, anonymisierte Projektunterlagen und Visualisierungen für eigene Referenzen (z. B. Website, Social Media, Portfolio) zu verwenden.
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8. Haftung
a) STUDIO navie haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
b) Eine Haftung für Planungs- oder Ausführungsfehler Dritter (z. B. Handwerker, Architekten, Lieferanten) ist ausgeschlossen.
c) Alle Planungen und Empfehlungen erfolgen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Informationen. Für deren Richtigkeit übernimmt STUDIO navie keine Gewähr.
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9. Datenschutz
STUDIO navie verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, TKG 2003).
Details sind in der Datenschutzerklärung abrufbar.
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10. Rücktritt / Stornierung
a) Eine Stornierung durch den Kunden ist bis zum Beginn der Bearbeitung kostenfrei möglich.
b) Nach Beginn der Bearbeitung fallen 50 % des vereinbarten Honorars als Stornogebühr an, da konzeptionelle Arbeit und Zeitaufwand bereits entstanden sind.
c) Bereits erbrachte Teilleistungen sind jedenfalls zu vergüten.
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11. Schlussbestimmungen
a) Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
c) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
